Eine vorhandene qualifizierte elektronische Signatur beglaubigen
Das Dokument muss bereits mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Eine solche Signatur ist quasi das elektronische Gegenstück zur eigenhändigen Unterschrift auf einer herkömmlichen Papierurkunde. Sie ist besonders sicher und eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet. Beim Termin erkennen Sie gegenüber dem Notar an, dass diese Signatur von Ihnen stammt. Der Notar prüft und beglaubigt sie elektronisch.
Beispiel aus der PraxisEin Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat eine Zustimmung bereits mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Im Notariat erkennt er die Signatur als seine eigene an.
