Bundesweit einheitlich
Für dieselbe notarielle Tätigkeit gelten bei gleichem Geschäftswert dieselben gesetzlichen Gebühren.
Notariat · Kosten und häufige Fragen
Notarkosten sind bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt. Die Höhe hängt nicht von frei vereinbarten Stundensätzen, sondern von der jeweiligen Amtstätigkeit und regelmäßig vom Geschäftswert ab.
Die Grundsätze
Das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt für alle Notarinnen und Notare in Deutschland. Gebührenvereinbarungen sind im notariellen Bereich grundsätzlich ausgeschlossen.
Für dieselbe notarielle Tätigkeit gelten bei gleichem Geschäftswert dieselben gesetzlichen Gebühren.
Bei einer Beurkundung sind rechtliche Beratung und Entwurf grundsätzlich Teil der gesetzlichen Beurkundungsgebühr.
Wenn Art, Umfang und Geschäftswert feststehen, kann die Kanzlei die voraussichtlichen Notarkosten erläutern.
Häufige Fragen
Die Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich bleibt die gesetzliche Kostenberechnung für den konkreten Vorgang.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich sind insbesondere die Art der notariellen Tätigkeit, der gesetzliche Gebührensatz und regelmäßig der Geschäftswert. Hinzu kommen gesetzliche Auslagen und Umsatzsteuer; Gerichts- oder Registerkosten können gesondert anfallen.
Bei einem Beurkundungsverfahren sind die rechtliche Beratung und die Entwurfstätigkeit grundsätzlich bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand und Zahl der Besprechungen. Wird ausschließlich eine Beratung oder ein Entwurf beauftragt oder endet das Verfahren vor der Beurkundung, können dafür gesetzliche Gebühren entstehen.
Bereits die Beauftragung einer notariellen Tätigkeit kann ein gebührenpflichtiges Verfahren auslösen. Notargebühren werden grundsätzlich mit der Beendigung des Verfahrens oder Geschäfts fällig, bestimmte Auslagen sofort. Auch bei einer späteren Rücknahme oder vorzeitigen Beendigung können – abhängig vom Bearbeitungsstand – gesetzliche Gebühren anfallen.
Benötigt werden zunächst die Art und der Umfang des gewünschten Vorgangs sowie die für den Geschäftswert maßgeblichen Daten. Das können etwa Kaufpreis oder Immobilienwert, Vermögen und Verbindlichkeiten, Nachlasswert, Stammkapital oder Beteiligungsverhältnisse sein. Eine belastbare Einschätzung ist möglich, sobald der konkrete Auftrag hinreichend feststeht.
Die gesetzlichen Notargebühren gelten online und vor Ort gleichermaßen. Für die Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems fällt zusätzlich eine gesetzliche Pauschale von 25 Euro je Online-Beurkundungsverfahren beziehungsweise 8 Euro je Online-Beglaubigungsverfahren an, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Bundesnotarkammer erläutert das gesetzliche Gebührensystem und stellt typische Berechnungsbeispiele sowie einen Gebührenrechner bereit.
Kontakt
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